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Monika Huschenbett

Noch ein paar Anmerkungen zur Gemeindevertretersitzung vom 18.02.2016

Auf der Tagesordnung der Sitzung am 18.02.2016 stand die Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung/zum Haushaltsplan der Gemeinde Rüdersdorf für das Jahr 2016.

Zu den inhaltlichen Diskussionen hierzu verweise ich auf den Kurzbericht von Detlef Adler.

Der Bürgermeister Herr Schaller trug indes mit folgender Äußerung zur Verwirrung der Gemeindevertreter wie auch der anwesenden Bürgerinnen und Bürger und Gäste bei. Herr Schaller verkündete zum Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung zum Haushalt, dass er der vorliegenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan seine Zustimmung verweigern werde, da er langfristig die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet sehe, vor allem im Hinblick auf die geplante Kreditaufnahme für den Schulerweiterungsbau und die daraus resultierenden langfristigen Zahlungsverpflichtungen für Zinsen und Tilgung. Er habe zwar als Hauptverwaltungsbeamter den Haushalt pflichtgemäß festgestellt. Als Mitglied der Gemeindevertretung mache er jedoch von seinem Stimmrecht dergestalt Gebrauch, dass er dem Haushalt nicht zustimmen werde. Diese Haltung des Bürgermeisters Herrn Schaller bedarf nun doch einer gesonderten Betrachtung und Kommentierung.

Die Brandenburgische Kommunalverfassung bestimmt die Rechtsstellung des hauptamtlichen Bürgermeisters im §53. In Absatz 1 wird ausgeführt: „Der Bürgermeister ist Hauptverwaltungsbeamter der amtsfreien Gemeinden. Er ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit, Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde.“ §54 definiert die Zuständigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten, u.a. hat der Hauptverwaltungsbeamte „die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses umzusetzen …“.

Man sollte doch davon ausgehen, dass der Hauptverwaltungsbeamte mit seiner Unterschrift unter eine Vorlage, welche die Verwaltung erarbeitet hat, und mit Einbringung in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung die Inhalte dieser Vorlage sachlich und rechtlich vertritt. Wie anders wäre der Vorgang sonst zu interpretieren? Dass möglicherweise die Gemeindevertretung Änderungen an einer vom Bürgermeister eingebrachten Vorlage beschließt, und der Bürgermeister diese Änderungen dann umsetzen muss, ist eine andere Sachlage.

Man nehme einen Vergleich zur Bundespolitik und stelle sich vor, die Bundeskanzlerin bringt einen Regierungsentwurf für ein Gesetz in den Bundestag zur Beschlussfassung ein und offenbart dabei aber gleichzeitig, dass sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werde. Das würde wohl schon ein wenig an Schizophrenie grenzen, zumindest zutiefst die Glaubwürdigkeit der Bundeskanzlerin in Frage stellen. Man müsste schlussfolgern, entweder sie wüsste selbst nicht, was sie will und tut, oder aber sie hätte den Ministerialapparat und/oder die Koalitionspartner nicht im Griff.

Zurück zu Herrn Schaller: Er muss sich wohl fragen lassen, ob er mit dem präsentierten und angekündigten Verhalten als Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamter noch weiter tragbar ist.